E-Check - Sicherheit vom Elektromeister! |
||||
Der E-CHECK gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Elektroanlage allen Sicherheitsvorschriften genügt. Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 Betrieb von elektrischen Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile. Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen. Die Inhaber von Betrieben sind für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage verantwortlich und müssen ihn im Schadensfall gegenüber dem Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und Versicherungen nachweisen können. Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 muß die Elektroanlage im Betrieb mindestens alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate). Die Inhaber und Betreiber von öffentlichen Gebäuden sind für den einwandfreien Zustand der Elektroanlage verantwortlich. Und laut Unfallverhütungsvorschrift GUV 2.10 müssen ortsfeste Geräte regelmäßig alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate).
|
||||